Der WEG-Verwalter und sein Vertrag – Berufung, Abberufung und Haftung des Verwalters | Seminar am 26.2.2018 um 18.30 Uhr

  1. Was ist bei der Neuberufung und dem Abschluss des Verwaltervertrages zu beachten. Was darf der Verwaltungsbeirat? Welche Vertragsregelungen sind zulässig?
  2. Wie verhält es sich mit der Laufzeit der Verwalterbestellung und seinem Vertrag, wann endet das Verwalteramt?
  3. Wie kann das Verwalteramt vorzeitig beendet werden. Welche Rechte hat der einzelne Eigentümer.
  4. Wann ist eine Abberufung – ordentlich oder außerordentlich- möglich?
  5. Wann haftet ein Verwalter für Schäden, die der WEG / dem Wohnungseigentümer entstanden sind? (Beispiel: Zahlungen ohne Beschluss; Gerichtskosten für falsche Beschlüsse)

Auf diese Fragen soll das Seminar Ihnen anhand von konkreten Fallbeispielen Antworten und Hilfen zum richtigen Vorgehen geben.

Referent: Lorraine Picaper, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Co-Referent: Erik Reinke, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

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