Aufgaben, Rechte und Befugnisse des Beirats! – Alle guten Dinge sind 3 | Seminar am Montag den 28.05.2018 um 18.30 Uhr

Aufgaben, Rechte und Befugnisse des Beirats! – Alle guten Dinge sind 3

Sie sind Beirat oder wollen es werden? Aber was sind Ihre Aufgaben, Rechte und Befugnisse?

Das Gesetz sagt Ihnen in §§29, 24 Abs.3 WEG nur grob, was das bedeutet: Sie unterstützen den Verwalter bei der Durchführung seiner Aufgaben, Wie weit diese Unterstützung gehen soll, wissen Sie aber nicht. Können Sie eine Versammlung einberufen, wenn der Verwalter es nicht tut?

Außerdem sollen Sie den Wirtschaftsplan und die Abrechnung und Kostenvoranschläge prüfen und dies mit Ihrer Stellungnahme versehen. Aber was kann man von Ihnen erwarten? Wie soll denn die Abrechnung eigentlich aussehen? Sollen Sie jede Buchung prüfen? Jeden Beleg? Kann man Sie für Ihre Stellungnahme haftbar machen? Was passiert, wenn Sie gravierende Fehler übersehen?

Und schließlich:

  1. was dürfen die Eigentümer Ihnen zumuten?
  2. Welche Aufgaben sollten Sie auf keinen Fall übernehmen?
  3. Was wenn die WEG Ihnen Vertragsunterzeichnungen oder andere Verwaltungsaufgaben per Beschluss aufgibt?
  4. Wie sieht es mit der Haftung und der Vergütung aus?
  5. Welche Auslagen bekommt der Beirat erstattet?

Das Seminar beantwortet diese Fragen und  gibt Ihnen das notwendige Handwerkszeug, um den Anforderungen gerecht zu werden und im richtigen Moment abzulehnen.

Auf diese Fragen soll das Seminar Ihnen anhand von konkreten Fallbeispielen Antworten und Hilfen zum richtigen Vorgehen geben.

Referent:

  1. Lorraine PicaperRechtsanwältin und Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht 
  2. Erik Reinke, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Melden Sie sich zum Seminar frühzeitig an, damit wir Ihren Platz reservieren können. Die Seminaranmeldung finden Sie direkt rechts im Menü . Bitte beachten Sie das die Plätze auf 25 Teilnehmer begrenzt sind.

Zur Seminaranmeldung:  Seminaranmeldung