Rechte und Pflichten von Beirat, Verwalter und Eigentümer – Die Kompetenzen in der WEG
Im Oktoberseminar wollen wir Ihnen die Kompetenzverteilung der WEG näherbringen. Wer hat welche Rechte und Pflichten. Welche Aufgaben muss, welche Aufgaben darf der Einzelne übernehmen.
Die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums steht den Eigentümern gemeinschaftlich zu (§20 WEG). Der Verwalter ist das ausführende Organ der WEG. Seine Kompetenzen und Pflichten finden sich in §§ 27,28 WEG und werden durch den Verwaltervertrag ergänzt. Der Beirat übernimmt eine Kontrollfunktion gegenüber dem Verwalter (§29). Das bedeutet, dass allein die Wohnungseigentümer durch Beschluss die Entscheidungen über die zu treffenden Maßnahmen ( insbesondere aus §21 Abs.5 WEG) treffen. In der Praxis treten die Eigentümer nicht selten mehr oder weniger unbewusst ihre Kompetenzen an den Verwalter oder den Beirat ab, indem ihnen beispielsweise bei Beauftragung von Instandhaltungsmaßnahmen die Auswahl des Werkunternehmers überlassen wird oder teilweise auch generell für die Zukunft die Durchführung von Instandsetzungsmaßnahmen innerhalb eines finanziellen Rahmens überlassen wird.
- Wie weit darf diese Kompetenzverlagerung gehen?
- Wie weit dürfen Verwalter und Beiräte eigenmächtig oder aufgrund von Beschlüssen oder vertraglicher Grundlage gehen?
- Was kann man tun, wenn ein Verwalter die gefassten Beschlüsse nicht oder anders umsetzt als es beschlossen wurde?
- Was wenn der Beirat seine Kontrollfunktion als falsch verstandene Kompetenzzuweisung versteht?
Anhand von praktischen Beispielen gibt das Seminar einen Überblick über die Kompetenzen, Kompetenzverlagerung und deren Grenzen innerhalb der WEG.
Referent:
- Lorraine Picaper, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
- Erik Reinke, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
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Zur Seminaranmeldung: Seminaranmeldung