Die Jahresabrechnung in der WEG | Online-Seminar am 27. Juli 2020 um 16:30 Uhr

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie prüfe ich die Jahresabrechnung ?

Die Jahresabrechnung gehört zu den Kardinalpflichten des Wohnungseigentumsverwalters. Sie gewährleistet einen Überblick über die Einnahmen und Ausgaben, dient der Kontrolle der Verwaltung und verteilt die Kosten. Aber wann ist die Abrechnung ordnungsgemäß und plausibel? Eigentümer fühlen sich häufig mit ihrer Kontrollpflicht überfordert. Sie sind verunsichert. 

Die Jahresgesamtabrechnung hält der Plausibilitätskontrolle nur stand, wenn anhand der Angaben folgende Gleichung aufgestellt werden kann: Kontoanfangsbestand am 1.1.+ Einnahmen – Ausgaben = Kontoendbestand am 31.12.. Geht die Gleichung nicht auf, ist die gesamte Jahresabrechnung anfechtbar (OLG Hamm ZWE 2001, 446, Beschluss vom 03. Mai 2001 – 15 W 7/01 –, juris: LG Hamburg Urteil vom 03. November 2010 – 318 S 110/10 –, juris).

Es geht dabei nicht um die Frage, ob die Entnahme von Mitteln berechtigt war, sondern um die Offenlegung der Entnahmen (BGH, Urteil vom 04. März 2011 – V ZR 156/10 –, juris). Die Fallgestaltungen sind vielfältig: Lohnzahlungen an Dienstleister, trotz mangelhafter Leistung; Übernahme von  Schäden im Sondereigentum (z. Bsp. Feuchteschäden nach Wasserrohrbruch, Brandschäden), für welche die Gemeinschaft nicht einzustehen hat; Zahlung von  Sonderhonoraren, ohne wirksame Vereinbarung im Verwaltervertrag. Die Eigentümer sollen in die Lage versetzt werden, überprüfen zu können, was mit den von ihnen gezahlten Beiträgen geschehen ist und ob Regressansprüche in Frage kommen.

Die Akademie für Wohnungseigentümer zeigt an konkreten Beispielen, wie eine Jahresabrechnung geprüft werden kann, was bei unberechtigten Zahlungen erfolgen sollte und was in die Stellungnahme des Beirats gehört. Zusätzlich besprechen wir die aktuelle Corona-Situation und die Auswirkungen auf die Eigentümerversammlung.

  • Schwerpunktthema: Die Jahresabrechnung
  • In aller Kürze: Die Eigentümerversammlung in Zeiten von COVID – 19- Was ist aktuell möglich?*

Preis: 30,00 Euro,  für VDWE Mitglieder 25,00 Euro (Zahlung: bar vor Ort)

Referenten:

  1. Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Picaper,
  2. Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Reinke

Auf diese Fragen soll das Seminar Ihnen anhand von konkreten Fallbeispielen Antworten und Hilfen zum richtigen Vorgehen geben.

Ort: Zoom-Onlineseminar.

Technische Voraussetzungen:

Computer oder mobiles Endgerät mit Lautsprechern (alternativ: Kopfhörer)

stabile Internetverbindung
aktueller Browser (Internet Explorer 10 oder höher, Microsoft Edge 38.14393.0.0 or oder höher, Google Chrome 53.0.2785 oder höher, Safari 10.0.602.1.50 oder höher, Firefox 49.0 oder höher)

Mikrofon (Audio): nicht erforderlich

Web-Kamera (Video): nicht erforderlich

Zoom Client Software: kostenlos, nur 1 Klick (Passwort erhalten Sie nach der Anmeldung)
– Wird vor Eintritt in den virtuellen Seminarraum installiert, sofern Sie über die notwendigen Rechte auf dem Gerät verfügen.
– Alternativ besteht die Möglichkeit, nur über einen Browser am Seminar teilzunehmen: in diesem Fall muss als Browser Google Chrome installiert sein!

Testen Sie im Vorfeld die Anwendung von ZOOM auf Ihrem Gerät! Hier können Sie dies direkt testen!

Beginn: jeweils 16.30 Uhr, Dauer: etwa 1,5 bis 2 Stunden.

Kosten je Seminar: 25 Euro , Mitglieder des VDGN und des VDWE zahlen nur 20 Euro (Es fehlt die Kooperation mit Ihrem Verband? Stellen Sie einen Kontakt her und wir versuchen eine Kooperation zu ermöglichen)

Anmeldungen zu unseren Seminaren können Sie unter

Wir freuen auf Sie!

Ihr neues Team der Akademie für Wohnungseigentümer
Rechtsanwältin Lorraine Picaper und Rechtsanwalt Erik Reinke