Beirat sein?!? – Grundlagen der Beiratstätigkeit | Seminar am Montag den 27.05.2019 um 18.30 Uhr

Beirat sein?!? – Grundlagen der Beiratstätigkeit

Über den Umfang der Aufgaben und Befugnisse des Beirates gibt es viele Missverständnisse und Unsicherheiten. IN der Praxis werden die Aufgaben des Beirats mit unterschiedlich viel Engagement übernommen. Zu den gesetzlichen Aufgaben des Verwaltungsbeirates gehört vor allem die Unterstützung des Verwalters, die Überprüfung des Wirtschaftsplanes, der Jahresabrechnung und der Kostenanschläge. Der Beirat gibt hierzu gegenüber der Gemeinschaft eine Stellungnahme ab, bevor die Gemeinschaft hierzu Beschlüsse fasst (§29 WEG).

Einmal gewählt nehmen manche Beiräte überobligatorisch viel Arbeit auf sich und verbinden dies nicht selten mit einer falsch angenommenen Vollmacht. Andererseits bleiben manche Gemeinschaften mangels freiwilliger Kandidaten oft ganz ohne Beirat. Das ist keine gute Lösung!  Gerade im Falle einer Krise kann der Beirat helfen. Hier kann er oft wirksam eine Vermittlerposition zwischen den Eigentümern und der Verwaltung übernehmen. Vor allem aber ist der Beirat als einziger neben dem Verwalter unter bestimmten Voraussetzungen befugt, eine Eigentümerversammlung einzuberufen (§24 Abs.3 WEG).

  1. Was aber, wenn der Beirat seinen Aufgaben nicht wahrnimmt? Schlimmer noch, wenn er hierbei Fehler macht und nicht ordentlich prüft? Kann er haften?
  2. Nicht selten wird angenommen, dass man als Beirat eine Befugnis für die Freigabe von Aufträgen, für die Abnahme von Gewerken, für das Aushandeln des Verwaltervertrages bis hin zu einer Art Weisungsbefugnis gegenüber dem Verwalter im Namen der WEG inne hat. Ist das richtig? Wie groß ist das Haftungsrisiko?
  3. Muss ein Beirat eine Versicherung haben? Bekommt er ein Honorar, eine Aufwandspauschale oder Reisekostenerstattung?

Das Seminar beantwortet diese Fragen und  gibt Ihnen das notwendige Handwerkszeug, um den Anforderungen gerecht zu werden und im richtigen Moment abzulehnen.

Referent:

  1. Lorraine PicaperRechtsanwältin und Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht 
  2. Erik Reinke, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

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