Der WEG Verwalter und seine Pflichten und Befugnisse nach dem neuen WEMoG| Seminar am 22. Februar 2021 um 16.30 Uhr

Sehr geehrte Damen und Herren,

unser Online-Seminar vermittelt solides Basiswissen zum neuen WEG Recht.

Die gesetzliche Änderung der Befugnisse und Vertretungsmacht des Verwalters nach dem WEMoG stellt einen Paradigmenwechsel dar. Bis zum 30.11.2020 war der Verwalter gem. §27 WEG a.F. zur Durchführung des dort definierten Maßnahmenkatalogs befugt und mit Vertretungsmacht für konkrete Maßnahmen ausgestattet. Auch wenn die Auslegung nicht immer einfach war, so waren die Möglichkeiten gesetzlich begrenzt.

Jetzt gilt die für das Außenverhältnis eine umfassende gesetzliche Vertretungsmacht des Verwalters gem. §9b WEG. Damit ist seine Vertretungsmacht gegenüber Dritten (Dienstleistern, Handwerkern, Behörden, Privatpersonen etc.) allumfassend. Diese Außenvollmacht kann nicht per Beschluss eingeschränkt werden.

Im Innenverhältnis ist die Befugnis des Verwalters beschränkt gem. §27 WEMoG:

Der Verwalter ist gegenüber der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer berechtigt und verpflichtet, die Maßnahmen ordnungsgemäßer Verwaltung zu treffen, die untergeordnete Bedeutung haben und nicht zu erheblichen Verpflichtungen führen oder zur Wahrung einer Frist oder zur Abwendung eines Nachteils erforderlich sind. Die Wohnungseigentümer können die Befugnisse durch Beschluss einschränken oder erweitern.

In diesem Seminar erklären wir Ihnen die neue Systematik und die praktischen Konsequenzen dieser Neuregelungen. Insbesondere

  • ·         Reichweite der Vertretungsmacht und der Befugnisse (§9b und §27 WEMoG)
  • ·         Begriffe wie „erhebliche Verpflichtung“ und „untergeordnete Bedeutung“;
  • ·         die Möglichkeiten die Befugnisse des Verwalters im Innenverhältnis durch sinnvolle Beschlussfassungen zu beschränken
  • ·         Konsequenzen bei Überschreitung der Befugnisse

Zudem sprechen wir über

  • ·         den Anspruch auf einen zertifizierten Verwalter gem. §19 Abs. 2 Ziff. 6 WEG,
  • ·         und die neue vereinfachte Möglichkeit der jederzeitigen Abberufung nebst Beendigung des Verwaltervertrages gem. §26 WEG

In aller Kürze:

  • ·       Digitalisierung der WEG
  • ·       WEG Versammlung in Coronazeiten
  • ·       Möglichkeiten der digitalen Teilnahme

 

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Schwerpunktthema: Der WEG Verwalter: Pflichten und Befugnisse nach dem neuen WEMoG

In aller Kürze: Die Digitalisierung der WEG/WEG Versammlung in Coronazeiten.

Referenten:

1.    Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Lorraine Picaper,

  1. Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Erik Reinke

Zeit: 16:30 bis 18:00 Uhr

Kosten: 30, 00 EUR; VDWE Mitglieder: 25,00 EUR

Ort:Zoom-Onlineseminar

Weitere Informationen zur Anmeldung: LINK

Technische Voraussetzungen: 

  • Computer oder mobiles Endgerät mit Lautsprechern (alternativ: Kopfhörer), stabile Internetverbindung, aktueller Browser (Internet Explorer 10 oder höher, Microsoft Edge 38.14393.0.0 or oder höher, Google Chrome 53.0.2785 oder höher, Safari 10.0.602.1.50 oder höher, Firefox 49.0 oder höher)
  • Mikrofon (Audio): nicht erforderlich
  • Web-Kamera (Video): nicht erforderlich
  • Zoom Client Software: kostenlos, nur 1 Klick (Passwort erhalten Sie nach der Anmeldung)
  • – Wird vor Eintritt in den virtuellen Seminarraum installiert, sofern Sie über die notwendigen Rechte auf dem Gerät verfügen.
  • – Alternativ besteht die Möglichkeit, nur über einen Browser am Seminar teilzunehmen: in diesem Fall muss als Browser Google Chrome installiert sein!


Anmeldungen zu unseren Seminaren können Sie unter

Wir freuen auf Sie!

Ihr neues Team der Akademie für Wohnungseigentümer
Rechtsanwältin Lorraine Picaper und Rechtsanwalt Erik Reinke

Zur Seminaranmeldung:  Seminaranmeldung