Der WEG Verwalter und seine Pflichten in Zeiten von Covid-19 | Online-Seminar am 27.04.2020

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Sehr geehrte Damen und Herren,

unser Online-Seminar vermittelt wie immer solides Basiswissen über die Pflichten des Verwalters, wobei die einzelnen Themenbereiche immer auch aus dem Blickwinkel der aktuellen Lage betrachtet werden: 

Was ändert sich vor dem Hintergrund in Zeiten von Covid – 19 Versammlungsverbot und den befristeten Gesetzesänderungen im WEG? Was wenn dringende Beschlüsse gefasst werden müssen? Darf sich der Verwalter zur Überbrückung finanzieller Engpässe aus der Instandhaltungsrücklage bedienen?

Im „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID – 19- Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht“ wurde vorübergehend folgendes geregelt:

  6 Wohnungseigentümergemeinschaften

(1) Der zuletzt bestellte Verwalter im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes bleibt bis zu seiner Abberufung oder bis zur Bestellung eines neuen Verwalters im Amt.

(2) Der zuletzt von den Wohnungseigentümern beschlossene Wirtschaftsplan gilt bis zum Beschluss eines neuen Wirtschaftsplans fort.“

Welche Konsequenzen hat das?

Passend dazu beschäftigt sich das Seminar auch mit der Frage der Möglichkeiten der digitalen Teilnahme bis hin zur virtuellen Eigentümerversammlung.

Und schließlich werden wir uns auch mit der WEG- Reform, insbesondere mit der geplanten Regelung zur digitalen Teilnahme an Versammlungen

  • Schwerpunktthema: Der WEG Verwalter und seine Pflichten in Zeiten von Covid-19
  • In aller Kürze: Die Virtuelle Eigentümerversammlung, was ist aktuell und zukünftig möglich? (Änderung vorbehalten)

(*Das jeweils unter „In aller Kürze“ angekündigte Thema kann sich jederzeit aus aktuellem Anlass ändern.)

Seminar am 27. April 2020 um 16:30 Uhr

Referenten:

  1. Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Picaper,
  2. Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Reinke

Auf diese Fragen soll das Seminar Ihnen anhand von konkreten Fallbeispielen Antworten und Hilfen zum richtigen Vorgehen geben.

Ort: Zoom-Onlineseminar.

Technische Voraussetzungen:

Computer oder mobiles Endgerät mit Lautsprechern (alternativ: Kopfhörer)

stabile Internetverbindung
aktueller Browser (Internet Explorer 10 oder höher, Microsoft Edge 38.14393.0.0 or oder höher, Google Chrome 53.0.2785 oder höher, Safari 10.0.602.1.50 oder höher, Firefox 49.0 oder höher)

Mikrofon (Audio): nicht erforderlich

Web-Kamera (Video): nicht erforderlich

Zoom Client Software: kostenlos, nur 1 Klick (Passwort erhalten Sie nach der Anmeldung)
– Wird vor Eintritt in den virtuellen Seminarraum installiert, sofern Sie über die notwendigen Rechte auf dem Gerät verfügen.
– Alternativ besteht die Möglichkeit, nur über einen Browser am Seminar teilzunehmen: in diesem Fall muss als Browser Google Chrome installiert sein!

Testen Sie im Vorfeld die Anwendung von ZOOM auf Ihrem Gerät! Hier können Sie dies direkt testen!

Beginn: jeweils 16.30 Uhr, Dauer: etwa 1,5 bis 2 Stunden.

Kosten je Seminar: 25 Euro , Mitglieder des VDGN und des VDWE zahlen nur 20 Euro (Es fehlt die Kooperation mit Ihrem Verband? Stellen Sie einen Kontakt her und wir versuchen eine Kooperation zu ermöglichen)

Anmeldungen zu unseren Seminaren können Sie unter

Wir freuen auf Sie!

Ihr neues Team der Akademie für Wohnungseigentümer
Rechtsanwältin Lorraine Picaper und Rechtsanwalt Erik Reinke